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Doppelbesteuerung | Besteuerung der Einkünfte leitender Angestellter einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nach dem DBA-Schweiz
Ob eine Arbeit eines leitenden Angestellten i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA-Schweiz in der Schweiz ausgeübt wird, beurteilt sich nicht nach dem Ort der tatsächlichen Tätigkeit, sondern entsprechend der Regelung des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz nach dem Sitz der Kapitalgesellschaft. Auch eine Tätigkeit in Deutschland oder in Drittstaaten für die schweizerische Kapitalgesellschaft ist deshalb in der Schweiz ausgeübt, sofern diese Tätigkeit nicht so abgegrenzt ist, dass sie lediglich aus Aufgaben außerhalb des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft besteht (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 81/04, EFG 2005, S. 22).