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FG Niedersachsen 02.06.2004 4 K 212/98, NWB 4/2005 S. 27

Einkommensteuer | „Reugeld” bei Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag kein einkommensteuerbarer Vorgang

Die Zahlung eines „Reugelds”, die für den Fall eines Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag vertraglich vereinbart war, stellt nach einem NWB WAAAB-26453 keinen einkommensteuerbaren Vorgang dar. Weder führt sie zu Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG noch zu Einkünften aus einer anderen Einkunftsart. Zwar hat das Reugeld Entschädigungscharakter; Entschädigungen sind aber nur dann steuerbar, wenn das Rechtsgeschäft, auf das sie sich beziehen und für dessen Nichtzustandekommen sie geleistet werden, selbst unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG fallen würde.

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