Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | „Reugeld” bei Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag kein einkommensteuerbarer Vorgang
Die Zahlung eines „Reugelds”, die für den Fall eines Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag vertraglich vereinbart war, stellt nach einem NWB WAAAB-26453 keinen einkommensteuerbaren Vorgang dar. Weder führt sie zu Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG noch zu Einkünften aus einer anderen Einkunftsart. Zwar hat das Reugeld Entschädigungscharakter; Entschädigungen sind aber nur dann steuerbar, wenn das Rechtsgeschäft, auf das sie sich beziehen und für dessen Nichtzustandekommen sie geleistet werden, selbst unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG fallen würde.