1. Auch außerhalb der förmlichen Zustellung eines Bescheides können Bekanntgabemängel durch den tatsächlichen Zugang an den
wirklichen Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten geheilt werden. Die Interessenlage des betroffenen Steuerpflichtigen sei
beim technischen Übermittlungsvorgang der Bekanntgabe durch einfachen Brief keine andere als bei qualifizierter Bekanntgabe
im Wege förmlicher Zustellung.
2. Auch durch Übergabe an die - nicht mehr bevollmächtigte - Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bevollmächtigten sind die Interessen
der Steuerpflichtigen gewahrt, wenn sie den Bescheid tatsächlich erhält.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 326 EFG 2005 S. 326 Nr. 5 EFG 2005 S. 388 EFG 2005 S. 388 Nr. 5 OAAAB-41863
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