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FG Münster Urteil v. - 8 K 122/02 GrE EFG 2005 S. 326EFG 2005 S. 388

Gesetze: VwZG § 9

Körperschaften

Wirksame Bekanntgabe eines Bescheides

Leitsatz

1. Auch außerhalb der förmlichen Zustellung eines Bescheides können Bekanntgabemängel durch den tatsächlichen Zugang an den wirklichen Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten geheilt werden. Die Interessenlage des betroffenen Steuerpflichtigen sei beim technischen Übermittlungsvorgang der Bekanntgabe durch einfachen Brief keine andere als bei qualifizierter Bekanntgabe im Wege förmlicher Zustellung.

2. Auch durch Übergabe an die - nicht mehr bevollmächtigte - Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bevollmächtigten sind die Interessen der Steuerpflichtigen gewahrt, wenn sie den Bescheid tatsächlich erhält.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 326
EFG 2005 S. 326 Nr. 5
EFG 2005 S. 388
EFG 2005 S. 388 Nr. 5
OAAAB-41863

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FG Münster, Urteil v. 09.11.2004 - 8 K 122/02 GrE

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