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Krankenversicherung | Erstattung bzw. Befreiung von Zuzahlungen bei Zuständigkeit mehrerer Krankenkassen
In WzS 2004, 300 ist die Verwaltungsvereinbarung zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gem. § 62 Abs. 1, 2 und 3 SGB V v. veröffentlicht worden. Mit dieser Vereinbarung sollen Schwierigkeiten vermieden werden, wenn im Laufe eines Kalenderjahres Versicherte bei mehr als einer Krankenkasse oder Versicherte einer Familie bei mehreren Krankenkassen versichert waren. Im Mittelpunkt stehen dabei Grundlagen für die Ermittlung der Belastungsgrenzen nach § 62 SGB V. Die Vereinbarung ist für die Krankenkassen verbindlich, die ihr durch Erklärung gegenüber ihrem Spitzenverband beitreten oder die ihren Spitzenverband zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ermächtigt haben.