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Einkommensteuer | Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im Veranlagungszeitraum 1999 (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Nach dem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen (n. v.) NWB PAAAB-41491 ist es ernstlich zweifelhaft, ob Gewinne aus dem An- und Verkauf von Aktien nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Veranlagungszeitraum 1999 der Besteuerung unterliegen. Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergeben sich aus dem (BStBl 2003 II S. 74), mit dem der Senat eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt hat, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird. Er hat dort auch zur Rechtslage der Veranlagu...BGBl 2004 I S. 591