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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 362/02

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202 Abs. 3 ZK Art. 202 Abs. 3

Nachweis der Kenntnis dass bei eingelagerter Ware Zigarettenschmuggel vorliegt

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen für eine Zollschuldnerschaft als Besitzer gem. Art. 202 Abs. 3 Beistrich 3 ZK bzw. als Beteiligter gem. Art. 202 Abs. 3 Beistrich 2 ZK. Würdigung eines Einzellfalls hinsichtlich der Frage, ob ein Spediteur, der eine Ware einlagert, wissen muss, dass es sich um unversteuerte und unverzollte Zigaretten handelt.

Fundstelle(n):
MAAAB-41680

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.09.2004 - IV 362/02

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