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Kürzungsbetrag bei Dividendenzahlungen einer Tochtergesellschaft
Zur Ermittlung des Gewerbeertrags hat die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei Dividendenerträgen aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft mit dem Bruttobetrag zu erfolgen. Zinsen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung sind nach § 8 Nr. 1 GewStG in voller Höhe hinzuzurechnen (; Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 104/04).