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Pflicht einer Sparkasse zur Vorlage von Provisionserlöskonten aus Wertpapiergeschäften mit Kunden im Rahmen einer Außenprüfung
Wird im Rahmen der Außenprüfung einer Sparkasse diese zum Zweck der Feststellung von (Provisions-)Einnahmen und zu deren umsatzsteuerlicher Würdigung zur Vorlage des Erlöskontos Wertpapierprovisionen aufgefordert, aus denen sich die Namen aller Kunden, die Wertpapiergeschäfte getätigt haben, sowie die einzelnen Wertpapiergeschäftsvorfälle ergeben, ist die Angemessenheit eines solchen Vorlageverlangens nach Ansicht des , ernstlich zweifelhaft.