Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 29.09.2004 IV ZR 233/03, NWB 2/2005 S. 17

Versicherungsrecht | Ausschlussklausel bei krankhafter Störung infolge psychischer Reaktion (§ 2 AUB)

Krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, sind nicht gem. § 2 IV AUB 88 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt (hier: Tinnitus). Die organische Schädigung oder Reaktion, die zu einem psychischen Leiden führt, vermag den Ausschlusstatbestand nicht auszulösen; diese seelischen Beschwerden beruhen nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, ihrerseits auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen und mithin nicht vom Ausschluss erfasst ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen