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Prozessrecht | Verkündung des Anhörungsrügengesetzes
Das Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) v. ist im BGBl 2004 I S. 3220 verkündet worden und am in Kraft getreten. Aufgrund des werden mit dem Gesetz die Möglichkeiten vervollständigt, richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör – unterhalb des Verfassungsbeschwerdeverfahrens – im fachgerichtlichen Verfahren zu rügen (z. B. § 321a ZPO, § 72 ArbGG, § 152a VwGO, § 133a FGO). Für die Fälle, in denen Rechtsmittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen, wird die Anhörungsrüge als eigenständiger Rechtsbehelf ausdrücklich im Gesetz verankert.