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Gesellschaftsrecht | Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft
Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3675 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind.