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NWB 2/2005 S. 12
Einkommensteuer | Verschiebung des Formulars „EÜR”
Der Vordruck für die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem beginnt. § 84 Abs. 3c EStDV ist durch Art. 1 der 23. Verordnung zur Änderung der EStDV v. (BGBl 2004 I S. 3884) entsprechend geändert worden.