Grundsatz „in dubio pro reo” gilt auch im Steuerfestsetzungsverfahren
Leitsatz
Hängt der Erlass von Steuerbescheiden von der bei Steuervergehen eingreifenden Verlängerung der Festsetzungsfrist ab, schließen
die im Strafverfahren zu beachtenden rechtsstaatlichen Grundsätze es aus, die Schätzung hinterzogener bzw. leichtfertig verkürzter
Steuern wegen unterbliebener Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei der Tatsachenfeststellung mittels Reduzierung des Beweismaßes
auf bloße Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu stützen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 700 Nr. 12 EFG 2005 S. 246 EFG 2005 S. 246 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 410 ZAAAB-41372
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.11.2004 - 11 K 2702/02 E
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