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NWB Nr. 1 vom Seite 57 Fach 19 Seite 3261

Neue Regelungen im Lebenspartnerschaftsrecht

Stärkere Angleichung an eherechtliche Vorschriften

Detlef Burhoff

Das (BVerfGE 105, S. 313) hat den Weg frei gemacht für die bereits seit längerem geplante weitgehende Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft i. S. des LPartG mit der Ehe. Dies hat zu Neuregelungen insbesondere im Recht des Güterstandes, im Unterhaltsrecht, im Erbrecht und im Recht der Aufhebung der Lebenspartnerschaft geführt.

I. Allgemeines

Am ist das sog. Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten (vgl. dazu eingehend Burhoff a. a. O.). Dieses war schon vorab Gegenstand eines verfassungsrechtlichen Verfahrens, in dem das BVerfG am den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern sollte, abgelehnt hatte (BVerfGE 104 S. 51 = NJW 2001 S. 2457). Das BVerfG hat dann in seinem Urt. v. die vom LPartG vorgenommene Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft für mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 GG, vereinbar erklärt (BVerfGE 105 S. 313). S. 58

Dies haben die rot-grüne Regierungskoalition und die FDP-Fraktion zum Anlass genommen, eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsrechts vorzuschlagen, da das LPartG nach ihrer Meinung nur eine Teilregelung für einzelne Rechtsgebiete enthielt, viele Rechtsbereiche ab...BGBl 2004 I S. 3396

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