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Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen
Voraussetzungen des Nachweises und bestehende Risiken für den Unternehmer
++ Kernaussagen ++Der Export von Gütern und Dienstleistungen unterliegt nicht der USt, da Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen im Katalog der Steuerbefreiungen des § 4 UStG enthalten sind. Diese Steuerfreiheit ist jedoch an den Buch- und Belegnachweis der Ausfuhr geknüpft. Werden die geforderten Nachweise nicht erbracht, kann dies die Versagung der Steuerbefreiung zur Folge haben. Hieraus können für den Unternehmer erhebliche Risiken resultieren.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | EinführungSteuerfreie Ausfuhrlieferungen gem.
§ 6 UStG | III. | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem.
§ 6a UStG• Buchmäßiger
Nachweis• Vertrauensschutzregelung• Risiken
für den UnternehmerFazit | ||
II. | |||||
• | Ausfuhrnachweise | ||||
• | Buchmäßiger
Nachweis | ||||
• | Risiken
für den Unternehmer | IV. |
I. Einführung
Das USt-Recht geht von dem Grundsatz aus, dass jede steuerbare Lieferung auch der USt unterliegt, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG greift. Dies gilt grundsätzlich auch für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen, sie sind jedoch gem. §§ 6, 6a UStG unter den dort genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1a bzw. § 4 Nr. 1b UStG). Den Nachweis, dass di...