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NWB Nr. 52 vom Seite 4227

Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht eröffnen elektronischen Rechtsverkehr

Die Bundesregierung hat am die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof erlassen. Damit kann seit dem der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden (vgl. NWB EN-Nr.1548/2004). Beide Gerichte haben ein elektronisches Gerichtspostfach eingerichtet, über das die ein- und ausgehende elektronische Gerichtspost abgewickelt wird. Hier werden zentrale Aufgaben wie etwa das Virenscanning erledigt. Die Dokumente müssen in einer Form übermittelt werden, die für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Die Bundesregierung setzt auch hier auf Open Source Software: Dokumente, die mit dem Textverarbeitungsprogramm „Open Office” erstellt wurden, sind ausdrücklich zugelassen. Das Dokument soll mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

Und so läuft das Verfahren praktisch ab: Ein Steuerberater soll für seinen Mandanten eine Revision beim BFH einlegen. Den Schriftsatz erstellt er an seinem PC und unterschreibt ihn elektronisch, d. h. er signiert ihn mit seiner Signaturkarte. Dadurch wird si-S. 4228chergestellt, dass das Dokument auch tatsächlich ...

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