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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9256/01 EFG 2005 S. 363

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, BGB § 1602 Abs. 1

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für volljährigen Sohn als außergewöhnliche Belastung setzt zivilrechtliche Bedürftigkeit voraus

Leitsatz

Die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung für den arbeitslosen volljährigen Sohn, der eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, setzt dessen zivilrechtliche Bedürftigkeit voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 363
EFG 2005 S. 363 Nr. 5
BAAAB-40424

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 09.07.2004 - 9 K 9256/01

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