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Einführung der IAS/IFRS und Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung durch das Bilanzrechtsreformgesetz
Ein Überblick über die Änderungen
++ Kernaussagen ++Mit dem BilReG werden die EU-Verordnung vom zur Einführung internationaler Rechnungslegungsnormen sowie Teile der Modernisierungsrichtlinie in nationales Recht transformiert. Zusätzlich soll durch die Neufassung wesentlicher Bestimmungen zur Prüfung von Unternehmen bzw. Konzernen die Qualität der Abschlussprüfung gesichert werden, indem die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erhöht werden.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | VI. | Neuregelungen im AktG/EGAktGNeuregelungen im
GmbHGInkrafttretenAusblick | ||
II. | Thematische Schwerpunkte | VII. | |||
III. | Aufbau des Gesetzes | ||||
IV. | VIII. | ||||
V. | Neuregelungen im PublG | IX. |
I. Einführung
Das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung – Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) wurde auf der Basis der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag am einstimmig angenommen (vgl. BT-Drs. 15/4054). Auf seiner Sitzung am hat der Bundesrat darauf verzichtet, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und dem Gesetz insoweit zugestimmt. Am ist das BilReG im BGBl I S. 3166 verkündet worden und...