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Das Betriebsvermögen von Personengesellschaften
Eine systematische Darstellung
++ Kernaussagen ++Das Betriebsvermögen von Personengesellschaften setzt sich aus dem Vermögen der Gesellschaft, dem Gesamthandsvermögen und dem von den einzelnen Gesellschaftern eingesetzten sog. Sonderbetriebsvermögen zusammen. Dieses wird für jeden Gesellschafter in getrennten Sonderbilanzen ausgewiesen. Zusätzlich können noch gesellschafterbezogene Ergänzungsbilanzen bestehen, mit denen Korrekturen des Wertansatzes bei der Bewertung des Gesellschaftsvermögens berücksichtigt werden. Ausgehend von dem Gewinn gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erläutert der Beitrag umfassend die Besonderheiten bei der Bilanzierung der unterschiedlichen Arten des Betriebsvermögens der Personengesellschaften.
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++ Kurzgliederung ++ | |||||
I. II. | EinführungDer Gewinn i. S. des
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 EStG• Gesamthandsbilanz als
Ausgangspunkt für die Gewinnermittlung• Die
Ergänzungsbilanzen zur Gesamthandsbilanz | • | Vergütungen i. S. des
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
EStG | ||
• | Besonderheiten bei mittelbaren
Beteiligungen | ||||
III. | Auswirkungen auf die steuerliche
Gewinnermittlung |
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
IV. | Gesamthandsvermögen als Betriebsvermögen | V. | Sonderbetriebsvermögen | ||
• | Notwendiges
und gewillkürtes Betriebsvermögen | • | Sonderbetriebsvermögen I und
Sonderbetriebsvermö... |