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Krankenversicherung | Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung aufgrund Kassenfusion
Das BSG hat in mehreren Urt. v. - B 12 KR 15/04 R u. a. das Sonderkündigungsrecht für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen auch für den Fall bestätigt, dass die Erhöhung als Folge einer Fusion zweier bisher selbständiger Krankenkassen erfolgte. Das BSG folgte damit der Rechtsauffassung vorinstanzlicher Urteile von mehreren Sozial- und Landessozialgerichten. Die Argumentation der betroffenen Krankenkassen, die aus der Fusion hervorgegangene neue Krankenkasse habe keine Erhöhung vorgenommen, sondern einen (neuen) Beitragssatz für das neue Unternehmen erstmals festgesetzt, wiesen die Richter zurück. Entscheidend sei die Sicht des Mitglieds; danach liege im Vergleich zum vorherigen Beitragssatz in jedem Fall eine Erhöhung vor.