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BFH Urteil v. - VIII R 268/80

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft, gab für das Streitjahr 1976 keine Feststellungserklärung ab. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) schätzte daraufhin den Gewinn der Klägerin und erließ einen entsprechenden Feststellungsbescheid. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin Klage beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf - Senate in Köln - am 1. Juni 1979. Über die Klage hat das zwischenzeitlich errichtete FG Köln mit Urteil vom 6. August 1980 entschieden. Es hat die Klage abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 28
YAAAB-40130

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BFH, Urteil v. 16.10.1984 - VIII R 268/80 -nv-

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