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BFH Urteil v. - XI R 70/96

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Ingenieur. Er betreibt seit 1960 ein Institut, das sich zunächst auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens mit Baustatik, Hoch- und Tiefbau, Abfalltechnik sowie Wasserbau und Bauphysik befaßte. Später traten die Bereiche Geologie, Hydrologie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Boden- und Felsmechanik, Regional- und Landesplanung, Stadtsanierung und Umweltschutz, Kosten-Nutzen- Untersuchungen, Markt-, Regional- und Wirtschaftsprobleme, Erd-, Grund- und Felsbau sowie Landespflege und schließlich Akustik hinzu. Das Institut dient der Beratung und Überwachung von entsprechenden Bauvorhaben. Dazu werden Studien, Gutachten und Projektierungen erstellt sowie Untersuchungen durchgeführt. In den Jahren 1983 bis 1987 beschäftigte der Kläger zwischen 76 und 87 Mitarbeiter. Er wurde seit 1983 -- bis 1985 mit sog. Null-Bescheiden -- zur Gewerbesteuer herangezogen. Gegen die Gewerbesteuermeßbescheide für die Streitjahre 1986 und 1987 legte der Kläger Einspruch ein und beantragte, die Vollziehung auszusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 511
BFH/NV 1997 S. 511 Nr. -1
HAAAB-39616

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BFH, Urteil v. 29.01.1997 - XI R 70/96 -nv-

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