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BFH Urteil v. - VI R 83/96

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Englischlehrerin. Im Streitjahr 1989 nahm sie im November an einem Studienkurs in Großbritannien teil. Veranstalter war der pädagogische Austauschdienst des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnehmer waren in englischen Gastfamilien untergebracht. Die Klägerin war für die Dauer des Kurses vom Dienst freigestellt. Der Dienstherr erstattete keine Kosten. Im Rahmen des Studienkurses nahm die Klägerin ausweislich des Programms u. a. an Schulbesichtigungen teil, hörte Vorträge über das englische Erziehungssystem und besuchte Oxford und Stratford-upon-Avon.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 647
BFH/NV 1997 S. 647 Nr. -1
VAAAB-39432

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BFH, Urteil v. 31.01.1997 - VI R 83/96 -nv-

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