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BFH Urteil v. - VII R 51/96

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleiniger Liquidator einer GmbH. Nachdem ein die GmbH betreffender Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden war, wurde im Juli 1986 ein ihr gehörendes Erbbaurecht zwangsversteigert. Den Zuschlag erhielt der Kläger mit einem Gebot von ... DM. Der Versteigerungserlös wurde vollständig an die Gläubiger der GmbH ausgekehrt. Die GmbH erteilte dem Kläger eine Rechnung, in der sie aus dem Versteigerungserlös Umsatzsteuer in Höhe von ... DM herausrechnete und offen auswies. In der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 1986 meldete die GmbH den Umsatzsteuerbetrag unter Verzicht auf die Befreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA --) an. Der Kläger machte den entsprechenden Betrag als Vorsteuer geltend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 324
BFH/NV 1997 S. 324 Nr. -1
NAAAB-39371

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BFH, Urteil v. 09.01.1997 - VII R 51/96 -nv-

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