Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII B 69/97

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen den Rückforderungsbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) als unzulässig abgewiesen, weil der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin seine Bevollmächtigung nicht innerhalb der ihm gesetzten Ausschlußfrist in der gehörigen Form nachgewiesen habe. Die innerhalb der Ausschlußfrist vorgelegte Vollmacht sei, wie deren Auslegung ergebe, nicht mit einer Unterschrift, sondern nur mit einer Paraphe der Klägerin versehen gewesen. Erst nach Ablauf der Ausschlußfrist sei eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vollmacht der Klägerin vorgelegt worden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand habe der Klägerin nicht gewährt werden können, weil die Versäumung der Ausschlußfrist nicht unverschuldet gewesen sei. Auf dem Vollmachtsformular werde ausdrücklich die "Unterschrift" des Vollmachtgebers verlangt. Daraus ergebe sich, daß eine Paraphe nicht ausreiche. Deshalb könne sich die Klägerin nicht darauf berufen, daß sie bisher auch ihre Steuererklärungen -- vom FA unbeanstandet -- mit der Paraphe abgezeichnet habe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 63
GAAAB-39249

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Beschluss v. 29.07.1997 - VII B 69/97 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen