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BFH Beschluss v. - V B 78/96

Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) erhob am 7. Juni 1995 mit Telefax um 15.36 Uhr Klage wegen Umsatzsteuer 1980 bis 1988. Zugleich stellte er Antrag auf Prozeßkostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Steuerrechtsanwalts oder Steuerberaters nach seiner Wahl. Die Faxvorlage war zwar handschriftlich unterschrieben, die Unterschrift war aber auf dem Fax möglicherweise aufgrund der Benutzung einer Farbe, die nicht oder unleserlich übertragen wird, nicht lesbar. Unter dieser nicht lesbaren Unterschrift ist der Name des Klägers maschinenschriftlich angegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 893
BFH/NV 1997 S. 893 Nr. -1
HAAAB-39159

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BFH, Beschluss v. 06.02.1997 - V B 78/96 -nv-

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