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BFH 22.10.1993 IX R 35/92

Einkommensteuer; | Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung anhand der Kostenmiete (§§ 8, 21 EStG)

Nach dem ist der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus gem. § 21 Abs. 2 EStG - unter teilweisem Abweichen von der bisherigen Rspr. - anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich in dem Wohnhaus eine Unterflurschwimmhalle befindet oder wenn zu dem Wohngrundstück eine - an das Haus angebaute oder freistehende - Schwimmhalle gehört. Das gleiche gilt, wenn die Wohnung eine privat genutzte Wohnfläche von mehr als 250 qm aufweist. Im übrigen ist die Kostenmiete nur dann anzusetzen, wenn andere besonders gewichtige Ausgestaltungsmerkmale oder Ausstattungsmerkmale gegeben sind, die dem besonderen persönlichen Wohnbedürfnis der Wohnungsinhaber Rechnung tragen. Hohe Anschaffungskosten oder Herstellungskosten reichen jedoch für sich allein noch nicht aus, um den Ansatz der ...BStBl 1992 II 23

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