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BFH Urteil v. - I R 8/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) -- ein eingetragener Verein -- förderte nach seiner u. a. in den Jahren 1978 bis 1985 (Streitjahre) geltenden Satzung den Segelsport. Er überließ von ihm gecharterte Segelboote Mitgliedern und Dritten für Segeltörns. Die dadurch entstehenden Aufwendungen finanzierte er durch Zahlungen, die die einzelnen Teilnehmer der Törns in Höhe der anteiligen Kosten als "Spenden" über die Stadt X an den Kläger leisteten. Die Teilnehmer erhielten von der Stadt entsprechende Spendenbescheinigungen. Der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt -- FA --) stellte den Kläger wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke für die Streitjahre von der Körperschaftsteuer frei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 187
CAAAB-38971

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BFH, Urteil v. 30.07.1997 - I R 8/95 -nv-

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