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BFH Beschluss v. - I R 15/97

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom FG zugelassene Revision. Sie wurde unter dem Briefkopf der "C Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" (C) in der Wir-Form für die Klägerin eingelegt und von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt V und Steuerberater S unter Hinweis auf die C jeweils "i. V." unterzeichnet. Steuerberater V und S sind neben der C im Rubrum der Revisionsschrift als Prozeßbevollmächtigte benannt worden. Sowohl die C als auch die beiden Steuerberater hat die Klägerin auch für das Revisionsverfahren bevollmächtigt. Bei Steuerberater S handelt es sich ausweislich des Aufdrucks auf dem verwendeten Briefpapier um einen von mehreren Mitgeschäftsführern der C.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 205
LAAAB-38942

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 07.08.1997 - I R 15/97 -nv-

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