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BFH Beschluss v. - X B 225/95

Gegen die Nichtzulassung der Revision im klageabweisenden, mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehenen Urteil des Finanzgerichts (FG) ist im Namen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) unter dem Briefkopf "XY-GmbH, Steuerberatungsgesellschaft ... " (im folgenden: GmbH) Beschwerde eingelegt worden. Die durchweg in Passivform gehaltene Beschwerdeschrift schließt mit der erneuten Angabe der GmbH, einer Unterschrift und der Namensangabe eines der auf dem Geschäftsbogen der GmbH benannten Geschäftsführer ("X ... "), der auch im Rubrum der Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "prozeßbevollmächtigt" aufgeführt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 925
BFH/NV 1996 S. 925 Nr. 12
UAAAB-38618

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BFH, Beschluss v. 20.05.1996 - X B 225/95 -nv-

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