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BFH Urteil v. - VI R 64/95

Die in L wohnhafte Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Angestellte eines Europaabgeordneten nichtselbständig tätig. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist angestellter Psychologe. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit teilweise zu Hause, teilweise im Büro des Abgeordneten in K aus. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1990 machte sie u. a. Aufwendungen in Höhe von 748, 50 DM für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend, was der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) ablehnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 402
BFH/NV 1996 S. 402 Nr. 5
YAAAB-38514

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BFH, Urteil v. 19.01.1996 - VI R 64/95 -nv-

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