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BFH Urteil v. - VI R 32/96

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war im Streitjahr 1990 als Versicherungskauffrau nichtselbständig tätig. Zum Zwecke ihrer weiteren Qualifizierung in dem von ihr ausgeübten Beruf absolvierte sie ein Kollegstudium zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Versicherungsfachwirt. In der Einkommensteuererklärung 1990 machte sie u. a. Aufwendungen für eine dieses Kollegstudium begleitende Lern-Arbeitsgemeinschaft mit zwei weiteren Kollegstudenten als Werbungskosten zum Abzug geltend. Die Arbeitsgemeinschaften sollen jeweils elfmal in den Wohnungen der Teilnehmer in K und in W stattgefunden haben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 349
BFH/NV 1997 S. 349 Nr. -1
PAAAB-38504

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BFH, Urteil v. 20.09.1996 - VI R 32/96 -nv-

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