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BBV 12/2004 S. 7

Investitionszulage: Beantragung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

Wird der Antrag auf Investitionszulage beim unzuständigen Finanzamt gestellt, kommt gemäß , Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht, wenn der Antrag vom Steuerberater/Rechtsanwalt des Steuerpflichtigen gestellt wird. Denn der steuerliche Berater, der an der Antragstellung mitgewirkt hat, muss wissen, dass der Antrag nicht beim Betriebsstätten-Finanzamt, sondern beim Wohnsitz-Finanzamt des Steuerpflichtigen zu stellen ist. Die unterlassene Weiterleitung des ersten – fristgerecht – beim unzuständigen Finanzamt eingegangenen Antrags rechtfertigt keine Wiedereinsetzung, wenn die unzuständige Behörde die Übermittlung an das zuständige Finanzamt nicht offenkundig nachlässig oder durch nachgewiesenes Fehl...

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