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Das neue Insolvenzrecht der Russischen Föderation
I. Einleitung
Das russische Insolvenzrecht hat eine lange, bis 1832 zurückreichende Tradition, die jedoch in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bis Anfang der 90er Jahre unterbrochen wurde. Neben der Anpassung an die neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen machten die ständig wachsende Anzahl und Komplexität der Insolvenzverfahren eine kontinuierliche Reform des Insolvenzrechts notwendig. Während 1993 weniger als 100 Insolvenzanträge gestellt wurden, hat sich seit 1998 die Anzahl der Anträge jährlich verdoppelt (1998/12 781, 2000/24 874, 2001/55 394, 2002/106 647). Ein Großteil der Anträge wurde vor allem in den letzten Jahren vom Gericht für zulässig erklärt und angenommen (2001/47 762, 2002/94 531). Seit Anfang der 90er Jahre wurden insgesamt drei vollständig neue Fassungen des Insolvenzgesetzes verabschiedet, wobei jedes neue Insolvenzgesetz im Vergleich zum jeweiligen Vorgängergesetz den doppelten Umfang hatte und komplexere Verfahrensvorschriften und zusätzliche Sonderregelungen enthielt. S. 1128
Das derzeit geltende InsG wurde am veröffentlicht. Die meisten Vorschriften traten am in Kraft. Die Spezialvorschriften des § 6 des ...