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Alterseinkünftegesetz – Auswirkungen auf Sozialversicherung und auf die betriebliche Altersversorgung
Was will das Alterseinkünftegesetz?
Jahre-, wenn nicht jahrzehntelang hat sich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich relativ wenig bewegt. Anstöße kamen von der Rechtsprechung oder, soweit es die steuerliche Seite angeht, seitens der Finanzverwaltung.
Über einen Mangel an gesetzlichen Änderungen und Veränderungen kann man sich seit gut zwei Jahren jedoch nicht mehr beklagen. Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. wurde nicht nur der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg eingeführt. Vielmehr wurde für die betriebliche Altersversorgung aus steuerlicher Sicht der Weg in die „nachgelagerte Besteuerung” gesucht, indem die Beiträge an externe Träger steuerfrei gestellt wurden, wenn auch nicht durchgängig und der Höhe nach begrenzt auf 4 v. H. der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Alterseinkünftegesetz setzt diesen Weg fort. Es zielt zunächst zwar auf die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gleichbehandlung der Alterseinkünfte der Bezieher von Sozialversicherungsrenten mit denen von Pensionen. Gleichzeitig wird dieses Gesetz genutzt, den mit dem Altersvermögensgesetz ein...