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BFH 17.05.2000 X R 13/97

Einkommensteuer; | Schadensersatzleistungen wegen Rücktritts von einem Bauvertrag keine Vorkosten gem. § 10e Abs. 6 EStG

Kündigt der Stpfl. den mit einem Generalunternehmer geschlossenen Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses, um den Auftrag an andere Baufirmen zu vergeben, kann er die nach einem Rechtsstreit an den Generalunternehmer geleistete Abstandszahlung sowie die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt nicht als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehen (). Ein nur mittelbarer Zusammenhang von Aufwendungen mit der Herstellung eines Gebäudes reicht für den Abzug als Vorkosten nicht aus (Hinweis auf ,BStBl 1996 II S. 186). Insofern unterscheiden sich die Voraussetzungen des Vorkostenabzugs von denen des WK-Abzugs, so dass der Senat mit seiner Entscheidung nicht von dem (BStBl 1999 II S. 20) abweicht, in dem Schadensersatzzahlungen an den Architekten wegen vorzeitiger K...

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