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BFH Urteil v. - IX R 75/95 BStBl 1999 II S. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 21HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Honorar für nicht erbrachte Architektenleistung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige ein zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmtes Gebäude geplant, aber nicht errichtet, und muß er deshalb an den Architekten ein gesondertes Honorar für Bauüberwachung und Objektbetreuung zahlen, ohne daß der Architekt solche Leistungen tatsächlich erbracht hat, gehören diese Aufwendungen nicht zu den Herstellungskosten eines später errichteten anderen Gebäudes, sondern sind als Werbungskosten abziehbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 20
DAAAA-96420

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BFH, Urteil v. 08.09.1998 - IX R 75/95

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