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BFH Beschluss v. - IV K 1/95

Die klagenden Eheleute (Kläger und Beschwerdeführer -- Kläger --) sind zusammen zur Einkommensteuer 1990 veranlagt worden. Gegen den Einkommensteuerbescheid haben sie Klage zum Finanzgericht (FG) erhoben und in diesem Verfahren einen Richter des FG wegen Befangenheit abgelehnt. Das FG hat den Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Mit Beschluß vom 22. Juni 1995 hat der Senat die hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen. Mit einem am 28. August 1995 eingegangenen Schriftsatz haben die Kläger die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt und die Nichtigkeit des Senatsbeschlusses wegen nichtvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts geltend gemacht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 425
BFH/NV 1996 S. 425 Nr. 5
QAAAB-37280

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BFH, Beschluss v. 08.12.1995 - IV K 1/95 -nv-

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