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NWB Nr. 50 vom Seite 4093 Fach 27 Seite 5903

Das Arbeitslosengeld

von Joachim Kopp, Berlin

Die aktuellen Reformen am Arbeitsmarkt haben die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit in zwei Leistungssystemen neu geordnet: Die Arbeitslosenversicherung gewährleistet Arbeitnehmern (AN), die zuvor über einen gesetzlich bestimmten Mindestzeitraum der Versichertengemeinschaft angehört haben, für begrenzte Zeit einen Entgeltersatz aus Beitragsmitteln durch das Arbeitslosengeld. Personen, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft oder die dafür geforderte Versicherungszeit nicht erfüllt haben, sind künftig auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen (eingeführt mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – sog. Hartz IV-Gesetz – v. , BGBl 2003 I S. 2954). Sie führt ab die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zusammen und zahlt zur Sicherung des Lebensunterhalts ein Arbeitslosengeld II, das als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung von der Bedürftigkeit abhängig ist.

Mit Einführung des neuen Fürsorgesystems wurden auch die Regelungen über das Arbeitslosengeld im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) grundlegend reformiert (Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – sog. H...BGBl 2003 I S. 2954BGBl 2003 I S. 3002

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