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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 785/03 EFG 2005 S. 89

Gesetze: EStG 1990 § 10d Abs. 1KStG 1991 § 8 Abs. 1AO 1977 § 226AO 1977 § 251 Abs. 2 S. 1 GesO § 7 Abs. 5 BGB § 387

Aufrechnung im Konkursverfahren

Entstehung des Erstattungsanspruchs aufgrund eines Verlustrücktrags

Abrechnungsbescheid im Sinne § 218 Abs. 2 AO-Körperschaftsteuer 1993 einschließlich Zinsen 1993

Leitsatz

1. Im Konkursverfahren ist eine Aufrechnung nur zulässig, wenn die Aufrechnungslage bei Eröffnung des Konkursverfahrens bereits bestanden hat.

2. Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG basierende Erstattungsanspruch entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes, in dem der Verlust entstanden ist. Die Entstehung ist insbesondere nicht aufschiebend bedingt bis zur Stellung eines Antrags auf Durchführung des Verlustrücktrags.

3. Nach diesen Grundsätzen steht das Konkursverfahren einer Aufrechnung eines auf einem Verlustrücktrag basierenden Anspruchs auf Erstattung von Körperschaftsteuer mit vor Eröffnung des Konkursverfahrens entstandenen Steuerrückständen nicht entgegen, wenn der Veranlagungszeitraum, in dem der zurückgetragene Verlust entstanden ist, vor der Eröffnung des Konkursverfahrens geendet hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1298 Nr. 21
EFG 2005 S. 89
EFG 2005 S. 89 Nr. 2
QAAAB-36791

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 26.08.2004 - 5 K 785/03

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