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Grunderwerbsteuer | Ausscheiden der Komplementär-GmbH einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG (§§ 1, 6 GrEStG)
Mit Urt. v. 14. 7. 2004 - 7 K 792/02 GE hat das FG Düsseldorf entschieden, dass eine Gesellschaft, in die zuvor alle Anteile an einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG verdeckt eingelegt worden sind, den grunderwerbsteuerlichen Tatbestand des Rechtsträgerwechsels verwirklicht, wenn sie durch Ausscheiden der Komplementär-GmbH als einzig verbleibender Gesellschafter der KG im Wege der Anwachsung Alleineigentümer der bislang im Gesamthandseigentum stehenden Grundstücke wird. Dieser Anwachsungsvorgang ist auch bei Erwerb der Kommanditbeteiligung und der Komplementär-GmbH innerhalb der Fünfjahressperrfrist von der GrESt befreit, da der hierin liegende Übergang der gesamthänderischen Mitberechtigung durch mittelbare Anteilsvereinigung bereits der GrESt unterlegen hat.