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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Umsätze aus Transport von Rollstuhlfahrern
Das BFH-Urt. v. - V R 45/03 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Transport von Personen, die körperlich oder geistig behindert sind und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, fällt unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG. (2) Ein Fahrzeug ist dann i. S. des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG für die Beförderung von kranken und verletzten Personen besonders eingerichtet, wenn es im Zeitpunkt der Beförderung nach seiner gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt ist. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zwecke einer anderweitigen Verwendung umgerüstet werden kann. – Anmerkung: Der Kl. benutzte zwei serienmäßige Pkw, die durch Rampen, ausfahrbare Trittstufen, Verankerungen für Rollstühle bzw. Liegen und besondere Befestigungsvorrichtungen für Liegendtran...