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Einkommensteuer | Mehrfamilienhausgrundstücke als Objekte beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 Abs. 2 EStG; §§ 2, 93 BewG)
Nach dem BFH-Urt. v. - X R 40/03 sind bei der Anwendung der Grundsätze über die sog. Drei-Objekt-Grenze aneinander grenzende, rechtlich selbständige Mehrfamilienhausgrundstücke grds. jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten (vgl. § 2 Abs. 1 BewG), die auch durch eine Vereinigung/Zuschreibung nach § 890 BGB, §§ 3 ff. GBO nicht zu einem einzigen Objekt („Häuserzeile”) werden können. – Anmerkung: In diesem Fall offenkundigen gewerblichen Grundstückshandels sind zwei Aspekte herauszuheben: Die Drei-Objekt-Grenze ist für die Beurteilung der Nachhaltigkeit ohne Bedeutung, weshalb die Veräußerung von mehr als drei Objekten zwar kaum als nicht nachhaltig einzustufen wäre, aber auch die einmalige Veräußerung mehrerer Objekte diese Voraussetzung erfüllen kann (z. B. , BStBl 2003 II S. 294). Problematisier...BStBl 2004 II S. 227