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BFH 13.01.1994 IV R 117/92
Einkommensteuer; | Einlagewert eines Bausparvertrags (§ 6 EStG)
Wird ein Bausparvertrag vor Auszahlung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen aus einem Privatvermögen in ein BV eingelegt, so darf nach dem in den Einlagewert nicht der kapitalisierte Differenzbetrag zwischen marktüblichem Zins und verbilligtem Zins für Bauspardarlehen eingerechnet werden.