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BFH Urteil v. - IV R 117/92 BStBl 1994 II S. 454

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5

Bewertung eines Bausparvertrages vor Zuteilungsreife auch im Falle der Einlage ins Betriebsvermögen höchstens mit den gezahlten Bauspareinlagen einschließlich der aufgelaufenen Guthabenzinsen und den Abschlußgebühren

Leitsatz

Wird ein Bausparvertrag vor Auszahlung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen aus einem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, so darf in den Einlagewert nicht der kapitalisierte Differenzbetrag zwischen marktüblichem Zins und verbilligtem Zins für Bauspardarlehen eingerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 454
IAAAA-94859

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.01.1994 - IV R 117/92

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