HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56
Absatz 3)
Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)
Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste
15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
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Grundleistungen | Besondere
Leistungen | ||
LPH 1 Grundlagenermittlung | |||
a) | Klären der Aufgabenstellung
auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen
mit dem Objektplaner | - | Mitwirken bei der Bedarfsplanung für
komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden
Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und
wichtiger Beteiligter |
b) | Ermitteln der
Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur
technischen Erschließung | - | Bestandsaufnahme, zeichnerische
Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und
Anlagenteile |
c) | Zusammenfassen, Erläutern und
Dokumentieren der Ergebnisse | - | Datenerfassung,
Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand |
- | Durchführen von
Verbrauchsmessungen | ||
- | Endoskopische Untersuchungen | ||
- | Mitwirken bei der Ausarbeitung von
Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe | ||
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und
Planungsvorbereitung) | |||
a) | Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim
Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | - | Erstellen des technischen Teils eines
Raumbuches |
b) | Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu
gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden
Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen
Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung,
zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter
Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf | - | Durchführen von Versuchen und
Modellversuchen |
c) | Aufstellen eines
Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage | ||
d) | Klären und Erläutern der wesentlichen
fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei
der Integration der technischen Anlagen | ||
e) | Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und
mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | ||
f) | Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene)
und Terminplanung | ||
g) | Zusammenfassen,
Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und
Integrationsplanung) | |||
a) | Durcharbeiten des Planungskonzepts
(stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die
Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | - | Erarbeiten von besonderen Daten für die
Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc. |
b) | Festlegen aller Systeme und
Anlagenteile | - | Detaillierte Betriebskostenberechnung für
die ausgewählte Anlage |
c) | Berechnen und
Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen
Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten;
Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile;
Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner
abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender
Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | - | Detaillierter
Wirtschaftlichkeitsnachweis |
d) | Übergeben der
Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen
vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung
notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von
Schlitz- und Durchführungsplänen) | - | Berechnung von
Lebenszykluskosten |
e) | Verhandlungen mit
Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die
Genehmigungsfähigkeit | - | Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung
für die ausgewählte Anlage |
f) | Kostenberechnung
nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung | - | Detaillierter
Nachweis von Schadstoffemissionen |
g) | Kostenkontrolle
durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | - | Aufstellen einer gewerkeübergreifenden
Brandschutzmatrix |
h) | Zusammenfassen,
Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - | Fortschreiben des
technischen Teils des Raumbuches |
- | Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach
Maschinenrichtlinie | ||
- | Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm | ||
- | Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung | ||
- | Simulationen zur Prognose des Verhaltens
von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen | ||
LPH 4 Genehmigungsplanung | |||
a) | Erarbeiten und Zusammenstellen der
Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | ||
b) | Vervollständigen und Anpassen der
Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | ||
LPH 5 Ausführungsplanung | |||
a) | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf
Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung
und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung
integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | - | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des
Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
|
b) | Fortschreiben der Berechnungen und
Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und
Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | - | Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten
Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem
Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) |
c) | Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | - | Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton
oder Fertigteilen) |
d) | Fortschreibung des
Terminplans | - | Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand,
zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten
Bereichen |
e) | Fortschreiben der Ausführungsplanung auf
den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden
Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen
Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | - | Anfertigen von allpoligen
Stromlaufplänen |
f) | Prüfen und
Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf
Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | ||
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |||
a) | Ermitteln von Mengen als Grundlage für
das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer
an der Planung fachlich Beteiligter | - | Erarbeiten der Wartungsplanung und
-organisation |
b) | Aufstellen der Vergabeunterlagen,
insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,
einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender
Regelwerke | - | Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von
bestehenden Regelwerken abweichend |
c) | Mitwirken beim
Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der
Planung fachlich Beteiligten | ||
d) | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnisse | ||
e) | Kostenkontrolle
durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der
Kostenberechnung | ||
f) | Zusammenstellen der
Vergabeunterlagen | ||
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |||
a) | Einholen von Angeboten | - | Prüfen und Werten von Nebenangeboten |
b) | Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen
der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für
zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der
Angemessenheit der Preise | - | Mitwirken bei der
Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten
(Claimabwehr) |
c) | Führen von Bietergesprächen | ||
d) | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer
bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | ||
e) | Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken
bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | ||
f) | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der
Auftragserteilung | ||
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und
Dokumentation | |||
a) | Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den
Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den
Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik | - | Durchführen von Leistungsmessungen und
Funktionsprüfungen |
b) | Mitwirken bei der Koordination der am
Projekt Beteiligten | - | Werksabnahmen |
c) | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
(Balkendiagramm) | - | Fortschreiben der Ausführungspläne (zum
Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand |
d) | Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) | - | Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen,
zum Beispiel Aufmaß |
e) | Prüfen und Bewerten
der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und
der Angemessenheit der Preise | - | Schlussrechnung
(Ersatzvornahme) |
f) | Gemeinsames Aufmaß
mit den ausführenden Unternehmen | - | Erstellen
fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch,
Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-
Konzepte |
g) | Rechnungsprüfung in rechnerischer und
fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand
nachvollziehbarer Leistungsnachweise | - | Planung der
Hilfsmittel für Reparaturzwecke |
h) | Kostenkontrolle
durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag | ||
i) | Kostenfeststellung | ||
j) | Mitwirken bei Leistungs- u.
Funktionsprüfungen | ||
k) | fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten
Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und
Erteilen einer Abnahmeempfehlung | ||
l) | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | ||
m) | Prüfung der übergebenen
Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung | ||
n) | Auflisten der Verjährungsfristen der
Ansprüche auf Mängelbeseitigung | ||
o) | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten
Mängel | ||
p) | Systematische
Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und
rechnerischen Ergebnisse des Objekts | ||
LPH 9 Objektbetreuung | |||
a) | Fachliche Bewertung der innerhalb der
Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung,
einschließlich notwendiger Begehungen | - | Überwachen der Mängelbeseitigung
innerhalb der Verjährungsfrist |
b) | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor
Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden
Unternehmen | - | Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase,
Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien |
c) | Mitwirken
bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | - | Vergleich mit den
Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur
Senkung des Medien- und Energieverbrauches |
15.2 Objektliste
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Honorarzone | |||
I | II | III | |
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder
Gasanlagen | |||
– Anlagen mit
kurzen einfachen Netzen | x | ||
– Abwasser-,
Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen,
Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen | x | ||
– Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von
Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung
von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen
Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder
Pflegeeinrichtungen) | x | ||
– Gasdruckreglerstationen, mehrstufige
Leichtflüssigkeitsabscheider | |||
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
| |||
– Einzelheizgeräte, Etagenheizung | x | ||
– Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum
Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen) | x | ||
– Flächenheizungen | |||
– Hausstationen | |||
– verzweigte Netze | |||
– Multivalente Systeme | x | ||
– Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen,
Heißwasseranlagen, Deckenstrahlheizungen (zum Beispiel Sport- oder
Industriehallen) | |||
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen | |||
– Einzelabluftanlagen | x | ||
– Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen
Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung | x | ||
– Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen
Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen,
Klimaanlagen | x | ||
– Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität
(zum Beispiel Operationsräume) | |||
– Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne
Prozesskälteanlagen | |||
– Hausstationen
für Fernkälte, Rückkühlanlagen | |||
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen | |||
– Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab
Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit
Einzelbatterien | x | ||
– Erdungsanlagen | |||
– Kompakt-Transformatorenstationen,
Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder
unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen) | x | ||
– Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab
Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen | |||
– zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen | |||
– Niederspannungsinstallationen
einschließlich Bussystemen | |||
– Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder
HZ III erwähnt | |||
– Außenbeleuchtungsanlagen | |||
– Hoch- oder
Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen
mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate,
Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung) | x | ||
– Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen
oder mehr als 1 000 A Nennstrom | |||
– Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen
(zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder
Sonderräume) | |||
– Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum
Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren) | x | ||
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische
Anlagen | |||
– Einfache
Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten | x | ||
– Fernmelde-
oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III
erwähnt | x | ||
– Fernmelde-
oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel
Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen,
Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze,
Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) | x | ||
Anlagengruppe 6 Förderanlagen | |||
– Einzelne
Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen | x | ||
– Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III
erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige, Krananlagen, Ladebrücken,
Stetigförderanlagen | x | ||
– Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen,
Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit mehr als zwei Sende- oder
Empfangsstellen | x | ||
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische
Anlagen | |||
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen | |||
– Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen | x | ||
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer
Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung,
-ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger
Kälteanlagen | x | ||
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen,
Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung
sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große
Kühlräume oder Kühlzellen | x | ||
– Wäscherei-
oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen | x | ||
– Wäscherei-
oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für
Waschsalons | x | ||
– Wäscherei-
oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen
für Großbetriebe | x | ||
– Medizin-
oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der
Allgemeinmedizin | x | ||
– Medizin-
oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der
Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien,
Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für
Schulen | x | ||
– Medizin-
oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr-
oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe | x | ||
– Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher | x | ||
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte
Feuerlöschanlagen | x | ||
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende
Anlagen | x | ||
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall
oder Wäsche, | x | ||
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale
Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagen | x | ||
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen
für Klein- oder Mittelbühnen | x | ||
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen | x | ||
– Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung,
Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase,
Flüssigkeiten oder Vakuum | x | ||
– Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen,
Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenböden | x | ||
– Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen,
Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle,
industrielle Ansauganlagen | x | ||
– Technische
Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen | x | ||
– Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte
(mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagen | x | ||
– Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen | x | ||
– Stationäre
Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen | x | ||
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen | |||
– Einfache
Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung,
Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung) | x | ||
– Technische
Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration,
Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung,
Denitrifikation) | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe
Stabilisierung) | x | ||
– Technische
Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige
Abwasserbehandlungsanlagen) | x | ||
– Einfache
Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen
Einrichtungen) | x | ||
– Anlagen für
mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen der Abwasserableitung | x | ||
– Technische
Anlagen der Abwasserableitung | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | x | ||
– Technische
Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | x | ||
– Einfache
Regenwasserbehandlungsanlagen | x | ||
– Einfache
Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||
– Komplexe
Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel
Odorieranlage) | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | x | ||
– Technische
Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | x | ||
– Einfache
Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen
zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für
Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung
kontaminierter Böden) | x | ||
– Technische
Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen,
Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe) | x | ||
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation | |||
– Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder
Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration | x |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393