HOAI Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52
Absatz 2)
Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)
Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste
14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung
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Grundleistungen | Besondere
Leistungen | ||
LPH 1 Grundlagenermittlung | |||
a) | Klären der Aufgabenstellung auf Grund der
Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem
Objektplaner | ||
b) | Zusammenstellen der die Aufgabe
beeinflussenden Planungsabsichten | ||
c) | Zusammenfassen, Erläutern und
Dokumentieren der Ergebnisse | ||
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u.
Planungsvorbereitung) | |||
a) | Analysieren der Grundlagen
| - | Aufstellen von Vergleichsberechnungen für
mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen |
b) | Beraten in
statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der
Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit | - | Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als
Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung |
c) | Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts
einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter
gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe
der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel
Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und
Gründungsart | - | Vorläufige nachprüfbare Berechnung
wesentlicher tragender Teile |
d) | Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | - | Vorläufige nachprüfbare Berechnung der
Gründung |
e) | Mitwirken bei der
Kostenschätzung und bei der Terminplanung | ||
f) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse | ||
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u.
Integrationsplanung) | |||
a) | Erarbeiten der
Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
| - | Vorgezogene, prüfbare und für die
Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile |
b) | Überschlägige statische
Berechnung und Bemessung | - | Vorgezogene, prüfbare und für die
Ausführung geeignete Berechnung der Gründung |
c) | Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und
Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden
Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte
sowie der Verbindungsmittel | - | Mehraufwand bei
Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von
Konstruktionsdetails |
d) | Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der
Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau | - | Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des
Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung,
die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird |
e) | Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim
Erläuterungsbericht | - | Nachweise der
Erdbebensicherung |
f) | Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | ||
g) | Mitwirken bei der
Kostenberechnung und bei der Terminplanung | ||
h) | Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung | ||
i) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
LPH 4 Genehmigungsplanung | |||
a) | Aufstellen der prüffähigen
statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der
vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen | - | Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) |
b) | Bei Ingenieurbauwerken:
Erfassen von normalen Bauzuständen | - | Statische Berechnung
und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei
Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen
Bauzuständen hinausgehen |
c) | Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der
statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art
und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die
Entwurfszeichnungen des Objektplaners | - | Zeichnungen mit
statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den
Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe
sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen
Prüfung anstelle von Positionsplänen |
d) | Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur
Genehmigung | - | Aufstellen der Berechnungen nach militärischen
Lastenklassen (MLC) |
e) | Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder
Eigenkontrolle | - | Erfassen von Bauzuständen bei
Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands
abweicht |
f) | Vervollständigen und
Berichtigen der Berechnungen und Pläne | - | Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen
(zum Beispiel Fassaden) |
LPH 5 Ausführungsplanung | |||
a) | Durcharbeiten der Ergebnisse
der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung
integrierten Fachplanungen | - | Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse
im Stahl- und Holzbau |
b) | Anfertigen der Schalpläne in
Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners | - | Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau
einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile
einschließlich Stahl- und Stücklisten |
c) | Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und
Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder
Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) | - | Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges
und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau |
d) | Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung
zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit
Stahlmengenermittlung | - | Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die
auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners
bedürfen |
e) | Fortführen der Abstimmung mit
Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle | ||
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |||
a) | Ermitteln der
Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der
Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als
Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners | - | Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm des Objektplaners
[1] |
b) | Überschlägiges Ermitteln der
Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs-
und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau | - | Beitrag zum
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des
Objektplaners |
c) | Mitwirken beim Erstellen der
Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für
das Leistungsverzeichnis des Tragwerks | - | Beitrag
zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks |
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |||
- | Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der
Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners | ||
- | Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von
Nebenangeboten | ||
- | Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben
des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten | ||
LPH 8 Objektüberwachung | |||
- | Ingenieurtechnische Kontrolle der
Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen
Unterlagen | ||
- | Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits-
und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen | ||
- | Kontrolle der Betonherstellung und
-verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der
Güteprüfungen | ||
- | Betontechnologische Beratung | ||
- | Mitwirken bei der Überwachung der
Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen | ||
LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
| |||
- | Baubegehung zur Feststellung und
Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen |
14.2 Objektliste Tragwerksplanung
Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:
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Honorarzone | |||||
I | II | III | IV | V | |
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der
Tragwerksplanung | |||||
– Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad,
insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein
oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler
Aussteifung | x | ||||
– Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann-
und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten | x | ||||
– Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad,
insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene
Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne
Gesamtstabilitätsuntersuchungen | x | ||||
– Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und
Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu
ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind | x | ||||
– Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke | x | ||||
Stützwände, Verbau | |||||
– unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen
bis 2 m Höhe und konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-,
Belastungs- und Geländeverhältnissen | x | ||||
– Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne
Rückverankerungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen
wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten | x | ||||
– Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei
schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher
Rückverankerung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen
wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten | x | ||||
– schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder
Uferwände | x | ||||
– Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen
Randbedingungen | x | ||||
Gründung | |||||
– Flachgründungen einfacher Art | x | ||||
– Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad,
ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche
Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen | x | ||||
Mauerwerk | |||||
– Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden
tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung | x | ||||
– Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise
aussteifenden Wände | x | ||||
– Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung
(Ingenieurmauerwerk) | x | ||||
Gewölbe | |||||
– einfache Gewölbe | x | ||||
– schwierige Gewölbe und Gewölbereihen | x | ||||
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke | |||||
– Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei
vorwiegend ruhenden Flächenlasten | x | ||||
– Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schiefwinklige Einfeldplatten | x | ||||
– schiefwinklige Mehrfeldplatten | x | ||||
– schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger | x | ||||
– schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger | x | ||||
– Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope
Platten | x | ||||
– Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke,
Schalen) | x | ||||
– einfache Faltwerke ohne Vorspannung | x | ||||
Verbund-Konstruktionen | |||||
– einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des
Einflusses von Kriechen und Schwinden | x | ||||
– Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeit | x | ||||
– Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder
oder andere Maßnahmen | x | ||||
Rahmen- und Skelettbauten | |||||
– ausgesteifte Skelettbauten | x | ||||
– Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie
turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die
Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert | x | ||||
– einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und
ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen | x | ||||
– Rahmentragwerke mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und
Stabilitätsuntersuchungen | x | ||||
Räumliche Stabwerke | |||||
– räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– schwierige räumliche Stabwerke | x | ||||
Seilverspannte Konstruktionen | |||||
– einfache seilverspannte Konstruktionen | x | ||||
– seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis
sehr hohem Schwierigkeitsgrad | x | ||||
Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
| |||||
– Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen | x | ||||
– Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit
durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad | x | ||||
Besondere Berechnungsmethoden | |||||
– schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach
der Theorie II. Ordnung erfordern | x | ||||
– ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die
Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern | x | ||||
– schwierige Tragwerke in neuen Bauarten | x | ||||
– Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter
Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit
finiten Elementen beurteilt werden können | x | ||||
– Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der
Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist | x | ||||
Spannbeton | |||||
– einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und
zwängungsfrei gelagerte vorgespannte Konstruktionen | x | ||||
– vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
– vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem
Schwierigkeitsgrad | x | ||||
Trag-Gerüste | |||||
– einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für
Ingenieurbauwerke | x | ||||
– schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für
Ingenieurbauwerke | x | ||||
– sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige
Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe
Traggerüste | x |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393
1diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase