HOAI Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48
Absatz 5)
Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste
13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen
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Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||||||
LPH 1 Grundlagenermittlung
| |||||||
a) | Klären der Aufgabenstellung
auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | - | Ermitteln besonderer, in den
Normen nicht festgelegter Einwirkungen | ||||
b) | Ermitteln der
Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf | - | Auswahl und Besichtigen ähnlicher
Objekte | ||||
c) | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
Planung fachlich Beteiligter | ||||||
d) | Ortsbesichtigung | ||||||
e) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||||||
LPH 2 Vorplanung | |||||||
a) | Beschaffen und Auswerten
amtlicher Karten | - | Erstellen von
Leitungsbestandsplänen | ||||
b) | Analysieren der
Grundlagen | - | Untersuchungen zur
Nachhaltigkeit | ||||
c) | Abstimmen der
Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen
Dritter | - | Anfertigen von
Nutzen-Kosten-Untersuchungen | ||||
d) | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf
bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter
Beachtung der Umweltverträglichkeit | - | Wirtschaftlichkeitsprüfung | ||||
e) | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit
zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen | - | Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und
anderen amtlichen Unterlagen | ||||
f) | Klären
und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und
Bedingungen | ||||||
g) | Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken
bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung | ||||||
h) | Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an
bis zu 2 Terminen | ||||||
i) | Überarbeiten des
Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen | ||||||
j) | Bereitstellen von Unterlagen
als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein
Raumordnungsverfahren | ||||||
k) | Kostenschätzung, Vergleich mit
den finanziellen Rahmenbedingungen | ||||||
l) | Zusammenfassen, Erläutern und
Dokumentieren | ||||||
LPH 3 Entwurfsplanung | |||||||
a) | Erarbeiten des Entwurfs auf
Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen | - | Fortschreiben von
Nutzen-Kosten-Untersuchungen | ||||
b) | Erläuterungsbericht unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - | Detaillierte signaltechnische
Berechnung | ||||
c) | Fachspezifische Berechnungen
ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern | - | Mitwirken bei
Verwaltungsvereinbarungen | ||||
d) | Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen
des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung | - | Nachweis der zwingenden Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum
Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom , S. 7) | ||||
e) | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs
gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen
Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen | - | Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) | ||||
f) | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||||||
g) | Kostenberechnung
einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit
der Kostenschätzung | ||||||
h) | Überschlägige Festlegung der
Abmessungen von Ingenieurbauwerken | ||||||
i) | Ermitteln der
Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls
unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer
Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an
betroffenen Gebäuden | ||||||
j) | Rechnerische Festlegung des
Objekts | ||||||
k) | Darlegen der Auswirkungen auf
Zwangspunkte | ||||||
l) | Nachweis der Lichtraumprofile | ||||||
m) | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der
Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der
Bauzeit | ||||||
n) | Bauzeiten- und
Kostenplan | ||||||
o) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse | ||||||
LPH 4 Genehmigungsplanung | |||||||
a) | Erarbeiten und
Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - | Mitwirken bei der Beschaffung
der Zustimmung von Betroffenen | ||||
b) | Erstellen des
Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||
c) | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter | ||||||
d) | Abstimmen mit Behörden | ||||||
e) | Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an
bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen | ||||||
f) | Mitwirken beim Abfassen von
Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien | ||||||
LPH 5 Ausführungsplanung | |||||||
a) | Erarbeiten der
Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen
Lösung | - | Objektübergreifende,
integrierte Bauablaufplanung | ||||
b) | Zeichnerische Darstellung,
Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die
Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den
erforderlichen Maßstäben | - | Koordination des Gesamtprojekts | ||||
c) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für
die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge
bis zur ausführungsreifen Lösung | - | Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen | ||||
d) | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der
Objektausführung | ||||||
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
| |||||||
a) | Ermitteln von Mengen nach
Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter | - | detaillierte Planung von
Bauphasen bei besonderen Anforderungen | ||||
b) | Aufstellen der
Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit
Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen | ||||||
c) | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den
Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||||||
d) | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | ||||||
e) | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer
(Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | ||||||
f) | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser)
bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||||||
g) | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | ||||||
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
| |||||||
a) | Einholen von Angeboten | - | Prüfen und Werten von
Nebenangeboten | ||||
b) | Prüfen und Werten der
Angebote, Aufstellen der Preisspiegel | ||||||
c) | Abstimmen und Zusammenstellen
der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken | ||||||
d) | Führen
von Bietergesprächen | ||||||
e) | Erstellen der
Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens | ||||||
f) | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen | ||||||
g) | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer
bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | ||||||
h) | Mitwirken bei der Auftragserteilung | ||||||
LPH 8 Bauoberleitung | |||||||
a) | Aufsicht über die örtliche
Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich
Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem
auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe | - | Kostenkontrolle | ||||
b) | Aufstellen, Fortschreiben und
Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | - | Prüfen von Nachträgen | ||||
c) | Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in
Verzug zu setzen | - | Erstellen eines Bauwerksbuchs | ||||
d) | Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung
mit der Auftragssumme | - | Erstellen von Bestandsplänen | ||||
e) | Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen
unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer
Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme | - | Örtliche Bauüberwachung: | ||||
f) | Antrag
auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | - | Plausibilitätsprüfung der Absteckung | ||||
g) | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der
Anlagenteile und der Gesamtanlage | - | Überwachen der Ausführung der
Bauleistungen | ||||
h) | Übergabe des Objekts | - | Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme
(Bauanlaufbesprechung) | ||||
i) | Auflisten
der Verjährungsfristen der Mängelansprüche | - | Überwachen der Ausführung des
Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen,
dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers | ||||
j) | Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des
Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | - | Prüfen
und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen | ||||
- | Durchführen oder Veranlassen von
Kontrollprüfungen | ||||||
- | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen
festgestellten Mängel | ||||||
- | Dokumentation des Bauablaufs | ||||||
- | Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden
Unternehmen und Prüfen der Aufmaße | ||||||
- | Mitwirken bei behördlichen Abnahmen | ||||||
- | Mitwirken bei der Abnahme von
Leistungen und Lieferungen | ||||||
- | Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der
Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme | ||||||
- | Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage | ||||||
- | Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2
Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf
Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis | ||||||
LPH 9 Objektbetreuung | |||||||
a) | Fachliche Bewertung der
innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der
Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | - | Überwachen der
Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | ||||
b) | Objektbegehung zur
Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
gegenüber den ausführenden Unternehmen | ||||||
c) | Mitwirken bei der Freigabe von
Sicherheitsleistungen |
13.2 Objektliste Verkehrsanlagen
Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
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Objekte | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
a) Anlagen des Straßenverkehrs | |||||
Außerörtliche Straßen | |||||
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten
Gelände | x | ||||
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem
Gelände | x | ||||
– im Gebirge | x | ||||
Innerörtliche Straßen und Plätze | |||||
– Anlieger- und Sammelstraßen | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen
verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation
(durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen
verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation
(hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen
verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher
Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
Wege | |||||
– im ebenen Gelände mit einfachen
Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und
Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und
Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
Plätze, Verkehrsflächen | |||||
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts | x | ||||
– innerörtliche Parkplätze | x | ||||
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen
Anforderungen | x | ||||
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen
Anforderungen | x | ||||
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße | x | ||||
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr | x | ||||
Tankstellen, Rastanlagen | |||||
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
Knotenpunkte | |||||
– einfach höhengleich | x | ||||
– schwierig höhengleich | x | ||||
– sehr schwierig höhengleich | x | ||||
– einfach höhenungleich | x | ||||
– schwierig höhenungleich | x | ||||
– sehr schwierig höhenungleich | x | ||||
b) Anlagen des Schienenverkehrs | |||||
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien
Strecke | |||||
– ohne Weichen und Kreuzungen | x | ||||
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem
Gelände | x | ||||
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem
Gelände | x | ||||
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
| |||||
– mit einfachen Spurplänen | x | ||||
– mit schwierigen Spurplänen | x | ||||
– mit sehr schwierigen Spurplänen | x | ||||
c) Anlagen des Flugverkehrs | |||||
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze,
Segelfluggelände | x | ||||
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache
Verkehrsflächen für Flughäfen | x | ||||
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen | x |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393