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HOAI § 53

Teil 4: Fachplanung

Abschnitt 2: Technische Ausrüstung

§ 53 Anwendungsbereich

(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.

(2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:

  1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,

  2. Wärmeversorgungsanlagen,

  3. Lufttechnische Anlagen,

  4. Starkstromanlagen,

  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,

  6. Förderanlagen,

  7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,

  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393

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